Schulen können als juristische Person Mitglied werden, wenn die Lehrkräfte (Ausnahme: Lehrkräfte in der Ausbildung) über die notwendige Qualifikation für die Aufnahme als Aktivmitglied der Traditionellen Tibetischen Medizin verfügen. Entsprechen die Lehrkräfte nur in einem der TTM Bereiche den Aufnahmeanforderungen, kann die Mitgliedschaft nur für diesen Bereich erfolgen. Dies muss bei einer Erwähnung der Verbandsmitgliedschaft entsprechend angeführt werden.
Pro Schule/Institution gilt 1 Stimm- und Wahlrecht